Wegelagerei


Eine Worttrennung gefunden

We · ge · la · ge · rei

Das Wort We­ge­la­ge­rei besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort We­ge­la­ge­rei trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "We­ge­la­ge­rei" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Wegelagerei bezeichnet das illegale Erheben von Gebühren oder Abgaben durch bewaffnete Banden an Straßen oder Wegen. Diese Straßenräuberei war insbesondere im Mittelalter verbreitet. Die Wegelagerer bedrohten Reisende und erpressten Geld oder Wertsachen. Sie nutzten die abgelegenen und schwer zugänglichen Straßen, um ungestört agieren zu können. Die Wegelagerei hatte nicht nur finanzielle Auswirkungen, sondern führte auch zu Unsicherheit und Verteuerung des Handelsverkehrs. Glücklicherweise sind solche Formen der Kriminalität heutzutage sehr selten geworden.

Beispielsatz: Die Wegelagerei war im Mittelalter eine große Gefahr für Reisende auf den Straßen.

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