Wegweiserecht


Eine Worttrennung gefunden

Weg · wei · se · recht

Das Wort Weg­wei­se­recht besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Weg­wei­se­recht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Weg­wei­se­recht" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Wegweiserecht" beschreibt das Recht, eine Richtung oder einen Weg zu zeigen oder anzugeben. Es handelt sich um eine zusammengesetzte Substantivform, bestehend aus den Wortbestandteilen "Weg", "Weiser" und "Recht". Das "Wegweiserecht" hat in der Regel juristische Bedeutung und kann beispielsweise im Rahmen von Beschilderungen im Straßenverkehr oder bei der Kennzeichnung von Wanderwegen verwendet werden. Es bezieht sich auf die Befugnis und Verantwortung, anderen Personen den richtigen oder gewünschten Weg aufzuzeigen.

Beispielsatz: Das Wegweiserecht spielt eine entscheidende Rolle bei der Regelung von Verkehrs- und Wegnutzungsfragen in der Gemeinde.

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