Werbungskostenpauschale


Eine Worttrennung gefunden

Wer · bungs · kos · ten · pau · scha · le

Das Wort Wer­bungs­kos­ten­pau­scha­le besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Wer­bungs­kos­ten­pau­scha­le trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Wer­bungs­kos­ten­pau­scha­le" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Werbungskostenpauschale ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Es handelt sich dabei um einen festgelegten Betrag, der pauschal als Abzugsmöglichkeit für bestimmte berufsbedingte Ausgaben angesetzt werden kann. Diese Ausgaben können beispielsweise Fahrten zur Arbeit, Arbeitsmittel oder Fortbildungskosten umfassen. Die Werbungskostenpauschale wird in der Regel jährlich angepasst und beträgt aktuell 1.000 Euro. Diese Pauschale kann ohne Nachweis der tatsächlichen Aufwendungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Beispielsatz: Die Werbungskostenpauschale ermöglicht es Arbeitnehmern, ihre beruflichen Ausgaben steuerlich geltend zu machen, ohne Einzelbelege einreichen zu müssen.

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