Werksangehörige


Eine Worttrennung gefunden

Werks · an · ge ·· ri · ge

Das Wort Werks­an­ge­hö­ri­ge besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Werks­an­ge­hö­ri­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Werks­an­ge­hö­ri­ge" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Werksangehörige" ist die Pluralform von "Werksangehöriger", welches sich auf Personen bezieht, die in einem bestimmten Werk oder Unternehmen angestellt sind. Es bezeichnet Mitarbeiter oder Beschäftigte, die direkt zum Betrieb gehören und somit Teil der Belegschaft sind. Der Begriff hebt oft die enge Verbindung zwischen den Angestellten und dem jeweiligen Unternehmen hervor, oftmals in Bezug auf ihre spezifischen Rechte und Pflichten innerhalb der Arbeitsgemeinschaft. In vielen Kontexten wird dieser Begriff verwendet, um die Zugehörigkeit der Arbeitnehmer zu einer bestimmten Firma zu betonen.

Beispielsatz: Die Werksangehörigen erhielten eine besondere Schulung zur Verbesserung der Arbeitsabläufe.

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