Werksangehöriger


Eine Worttrennung gefunden

Werks · an · ge ·· ri · ger

Das Wort Werks­an­ge­hö­ri­ger besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Werks­an­ge­hö­ri­ger trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Werks­an­ge­hö­ri­ger" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Werksangehöriger" beschreibt eine Person, die bei einem bestimmten Werk oder Unternehmen angestellt ist. Der Wortstamm "Werk" bezieht sich hier auf eine Fabrik, einen Betrieb oder eine Produktionsstätte. Der Begriff "angehörig" deutet darauf hin, dass die Person zur Belegschaft des Werks gehört. Ein Werksangehöriger ist also ein Mitarbeiter, der fest in einem bestimmten Werk oder Unternehmen eingestellt ist.

Beispielsatz: Der Werksangehörige erhielt eine Einladung zur Betriebsbesprechung.

Vorheriger Eintrag: Werksangehörigen
Nächster Eintrag: Werksarbeiter

 

Zufällige Wörter: Blockdiagramms indessen Kundenaufträgen Schimmelreiter vierhundertfünfundsechzigstem