Werkvertrag


Eine Worttrennung gefunden

Werk · ver · trag

Das Wort Werk­ver­trag besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Werk­ver­trag trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Werk­ver­trag" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Werkvertrag ist ein zivilrechtlicher Vertrag, bei dem sich eine Partei, der Auftragnehmer, verpflichtet, ein bestimmtes Werk zu erstellen oder eine Dienstleistung zu erbringen, während die andere Partei, der Auftraggeber, im Gegenzug eine Vergütung zahlt. Der Werkvertrag ist typischerweise auf ein konkretes Ergebnis ausgerichtet, beispielsweise die Erstellung eines Gebäudes oder die Durchführung einer Reparatur. Er unterscheidet sich von anderen Verträgen, wie etwa Dienstverträgen, da hier die Erbringung einer bestimmten Leistung im Vordergrund steht. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Werkverträge sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Beispielsatz: Der Werkvertrag zwischen dem Bauunternehmen und dem Auftraggeber regelt die Fertigstellung des neuen Hauses.

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