Wiederaufnahmeverfahren


Eine Worttrennung gefunden

Wie · der · auf · nah · me · ver · fah · ren

Das Wort Wie­der­auf­nah­me­ver­fah­ren besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Wie­der­auf­nah­me­ver­fah­ren trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Wie­der­auf­nah­me­ver­fah­ren" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wiederaufnahmeverfahren bezeichnet einen rechtlichen Prozess, bei dem ein bereits abgeschlossenes Verfahren erneut aufgenommen wird. Es dient dazu, mögliche Fehler oder neue Beweise zu prüfen, die zur Aufhebung oder Änderung des ursprünglichen Urteils führen könnten. Ein solches Verfahren kann bei strafrechtlichen, zivilrechtlichen oder verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten angewendet werden. Es ermöglicht den Parteien, ihre Ansprüche erneut vor Gericht geltend zu machen, um eine faire Entscheidung zu gewährleisten.

Beispielsatz: Das Wiederaufnahmeverfahren ermöglicht es, einen bereits abgeschlossenen Rechtsfall erneut zu überprüfen.

Vorheriger Eintrag: Wiederaufnahmen
Nächster Eintrag: wiederaufnehme

 

Zufällige Wörter: ersichtlich Pfeil Rechtshistoriker verbrecherischstem verschärfe