Wiederholungstat


Eine Worttrennung gefunden

Wie · der · ho · lungs · tat

Das Wort Wie­der­ho­lungs­tat besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Wie­der­ho­lungs­tat trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Wie­der­ho­lungs­tat" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Wiederholungstat" bezeichnet eine Straftat, die von einer Person nach bereits begangenen ähnlichen Delikten erneut verübt wird. Der Begriff setzt sich aus "Wiederholung" und "Tat" zusammen. "Wiederholung" deutet darauf hin, dass die Handlungen nicht einmalig waren, sondern sich in ähnlicher Form wiederholen. In rechtlichen Kontexten wird eine Wiederholungstat oft als erschwerender Umstand betrachtet, da sie auf ein wiederkehrendes kriminelles Verhalten hinweist und die Gründe für die Tat, sowie das Gefährdungspotenzial des Täters verstärkt.

Beispielsatz: Der Täter beging eine Wiederholungstat, obwohl er bereits zuvor verurteilt worden war.

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