Willensakte


Eine Worttrennung gefunden

Wil · lens · ak · te

Das Wort Wil­lens­ak­te besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Wil­lens­ak­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Wil­lens­ak­te" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Willensakte“ ist der Plural des Substantivs „Willensakt“. Es bezeichnet bewusste Entscheidungen oder Handlungen, die aus dem Willen einer Person heraus erfolgen. Ein Willensakt impliziert, dass eine Person aktiv und absichtlich einen Entschluss fasst oder eine Handlung vornimmt, die von ihrem eigenen Willen bestimmt ist. Diese Begriffe finden häufig in der Philosophie, Psychologie und Rechtswissenschaft Anwendung, um das Verhältnis zwischen Absicht, Entscheidung und Handlung zu erläutern. Willensakte sind zentral für die Aspekte von Autonomie und Verantwortung im menschlichen Handeln.

Beispielsatz: Der Willensakt, der die Entscheidung zur Veränderung herbeiführt, erfordert Mut und Entschlossenheit.

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