Willenserklärungen


Eine Worttrennung gefunden

Wil · lens · er · klä · run · gen

Das Wort Wil­lens­er­klä­run­gen besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Wil­lens­er­klä­run­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Wil­lens­er­klä­run­gen" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Willenserklärungen sind Ausdruck des Willens einer Person, rechtliche oder vertragliche Verbindlichkeiten einzugehen. Es handelt sich um eine Substantivierung des Verbs "willens-erklären", wobei die Grundform des Verbs nicht explizit genannt wird. Willenserklärungen können schriftlich, mündlich oder konkludent (durch schlüssiges Handeln) abgegeben werden. Sie müssen klar und eindeutig sein, um rechtliche Wirkung zu erzielen. Typische Beispiele für Willenserklärungen sind Vertragsangebote, Annahmen, Kündigungen oder Einwilligungen. Sie bilden die Grundlage für die Entstehung, Änderung oder Beendigung von Rechtsverhältnissen.

Beispielsatz: Die Willenserklärungen der Parteien müssen schriftlich festgehalten werden, um rechtliche Gültigkeit zu erlangen.

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