Willenshoheit


Eine Worttrennung gefunden

Wil · lens · ho · heit

Das Wort Wil­lens­ho­heit besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Wil­lens­ho­heit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Wil­lens­ho­heit" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Willenshoheit bezeichnet das Recht und die Autonomie eines Individuums, über sein eigenes Wollen und Handeln zu entscheiden. Es setzt sich aus den Worten "Wille" und "Hoheit" zusammen. Der Begriff impliziert, dass jeder Mensch die Kontrolle über seine Entscheidungen hat und somit Eigenverantwortung trägt. In rechtlichen und philosophischen Kontexten spielt Willenshoheit eine zentrale Rolle, da sie das Fundament für persönliche Freiheit und Selbstbestimmung bildet. Sie ist eng mit dem Konzept der Menschenwürde und der individuellen Autonomie verknüpft.

Beispielsatz: Die Willenshoheit des Individuums ist ein wesentliches Prinzip der freien Gesellschaft.

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