Willensmeinung


Eine Worttrennung gefunden

Wil · lens · mei · nung

Das Wort Wil­lens­mei­nung besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Wil­lens­mei­nung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Wil­lens­mei­nung" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Willensmeinung bezeichnet die individuelle Auffassung oder Meinung einer Person über ihre eigenen Wünsche und Entscheidungen. Dabei setzt sie sich mit der eigenen Absicht und den persönlichen Neigungen auseinander. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern "Willen" und "Meinung" zusammen, wobei "Willen" die innere Entschlossenheit beschreibt, während "Meinung" für die subjektive Einschätzung steht. In rechtlichen Kontexten kann die Willensmeinung auch die Absicht hinter einer bestimmten Handlung reflektieren, was in der Vertragsauslegung von Bedeutung ist.

Beispielsatz: Die Willensmeinung der Mehrheit wurde in der Abstimmung deutlich sichtbar.

Vorheriger Eintrag: Willenskräften
Nächster Eintrag: Willensontologie

 

Zufällige Wörter: Ausrichtens demütigtest nörgeltet Schwitzkur Telekommunikationsbranche