Willkürakten


Eine Worttrennung gefunden

Will · kür · ak · ten

Das Wort Will­kür­ak­ten besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Will­kür­ak­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Will­kür­ak­ten" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Willkürakten bezeichnet willkürliche oder nach eigenen Maßstäben vorgenommene Entscheidungen oder Handlungen, oft im Kontext von Behörden oder Institutionen. Die Form ist ein Plural des Substantivs „Willkürakt“, das sich aus den Elementen „Willkür“ (eigenwillige, oft willkürliche Entscheidung) und „Akt“ (Handlung oder Vorgang) zusammensetzt. Willkürakten können als rechtswidrig oder ungerechtfertigt wahrgenommen werden, da sie nicht auf objektiven Kriterien basieren.

Beispielsatz: Die Entscheidungen des Beamten wurden oft als Willkürakten kritisiert, da sie ohne erkennbare Grundlage getroffen wurden.

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