Wohneigentümer


Eine Worttrennung gefunden

Wohn · ei · gen ·· mer

Das Wort Wohn­ei­gen­tü­mer besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Wohn­ei­gen­tü­mer trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Wohn­ei­gen­tü­mer" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Wohneigentümer" bezeichnet eine Person, die Eigentum an einer Wohnung oder einem Haus besitzt. Das Wort setzt sich aus "Wohnen", was das Leben oder Verweilen an einem bestimmten Ort beschreibt, und "Eigentümer", was jemanden bezeichnet, der rechtlich im Besitz einer Sache ist, zusammen. In diesem Fall bezieht sich das Wort auf eine Person, die als rechtmäßiger Besitzer einer Wohnimmobilie agiert. Wohneigentümer haben das Recht, über ihr Eigentum zu verfügen, was sowohl das Vermieten als auch den Verkauf ihrer Immobilie umfassen kann.

Beispielsatz: Der Wohneigentümer kümmert sich um die Instandhaltung seiner Immobilie.

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