Wohnsitzstaat


Eine Worttrennung gefunden

Wohn · sitz · staat

Das Wort Wohn­sitz­staat besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Wohn­sitz­staat trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Wohn­sitz­staat" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Wohnsitzstaat ist der Staat, in dem eine Person ihren Hauptwohnsitz hat und somit rechtlich gemeldet ist. Diese Bezeichnung setzt sich aus den Wörtern "Wohnsitz" (Kategorie: Ort des Hauptaufenthalts) und "Staat" (juristische Einheit) zusammen. Der Wohnsitzstaat spielt eine entscheidende Rolle in Bezug auf das Steuerrecht und die Anwendung von nationalen Gesetzen, da er bestimmt, in welchem Land eine Person als ansässig gilt und wie sie besteuert wird. Die korrekte Feststellung des Wohnsitzstaates kann bei internationalen Gegebenheiten von besonderer Bedeutung sein.

Beispielsatz: Der Wohnsitzstaat des Steuerpflichtigen bestimmt, welche Steuergesetze für ihn gelten.

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