Wohnungseigentums


Eine Worttrennung gefunden

Woh · nungs · ei · gen · tums

Das Wort Woh­nungs­ei­gen­tums besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Woh­nungs­ei­gen­tums trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Woh­nungs­ei­gen­tums" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Wohnungseigentums beschreibt das Eigentum an einer einzelnen Wohnung in einem Mehrfamilienhaus oder einer Wohnanlage. Es handelt sich dabei um eine Form des Eigentumsrechts, bei dem einzelne Wohnungen separat von anderen Einheiten erworben und verwaltet werden können. Wohnungseigentums ist also die Form eines Rechts, das den Eigentümern das exklusive Nutzungsrecht an ihrer Wohnung und gleichzeitig Anteile am gemeinschaftlichen Eigentum, wie z.B. Fluren, Treppenhaus oder Außenanlagen, verschafft. Durch das Wohnungseigentumsgesetz sind die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer in Deutschland geregelt.

Beispielsatz: Die Verwaltung des Wohnungseigentums obliegt in der Regel dem Eigentümergemeinschaft.

Vorheriger Eintrag: Wohnungseigentümern
Nächster Eintrag: Wohnungseigentumsgesetz

 

Zufällige Wörter: gebrandeten Nichterfüllens Pankraz Sara Verzugszinsen