Zahlungsklage


Eine Worttrennung gefunden

Zah · lungs · kla · ge

Das Wort Zah­lungs­kla­ge besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zah­lungs­kla­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zah­lungs­kla­ge" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Zahlungsklage ist ein rechtlicher Begriff, der eine Klage beschreibt, die zur Durchsetzung von Zahlungen dient. In der Regel wird eine Zahlungsklage eingereicht, wenn der Gläubiger, also die Person oder Institution, die eine Zahlung erwartet, vom Schuldner, der zur Zahlung verpflichtet ist, nicht die geschuldete Summe erhalten hat. Die Zahlungsklage zielt darauf ab, gerichtlich die Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen durch den Schuldner zu verlangen. Dabei handelt es sich um einen wichtigen Bestandteil des Zivilgerichtsverfahrens im Rahmen des Forderungsmanagements.

Beispielsatz: Die Firma hat eine Zahlungsklage eingereicht, um die ausstehenden Rechnungen einzutreiben.

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