zeichnungsberechtigt


Eine Worttrennung gefunden

zeich · nungs · be · rech · tigt

Das Wort zeich­nungs­be­rech­tigt besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort zeich­nungs­be­rech­tigt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "zeich­nungs­be­rech­tigt" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "zeichnungsberechtigt" beschreibt eine Person oder Institution, die befugt ist, rechtsverbindliche Unterschriften zu leisten. Es handelt sich um ein Adjektiv, das aus den Bestandteilen "zeichnen" und "berechtigt" zusammengesetzt ist. Dabei bezieht sich "zeichnen" auf das Unterschreiben von Dokumenten, und "berechtigt" deutet auf die Erlaubnis oder Befugnis hin. Die zeichnungsberechtigte Person kann beispielsweise Verträge, Finanzdokumente oder andere rechtlich relevante Unterlagen unterzeichnen, was ihr eine wichtige Rolle in geschäftlichen und rechtlichen Angelegenheiten verleiht.

Beispielsatz: Der Geschäftsführer ist zeichnungsberechtigt und kann Verträge im Namen des Unternehmens unterzeichnen.

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