Zentralgewalt


Eine Worttrennung gefunden

Zen · tral · ge · walt

Das Wort Zen­tral­ge­walt besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zen­tral­ge­walt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zen­tral­ge­walt" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Zentralgewalt ist eine Bezeichnung für eine regierende Institution, die über eine weitreichende Autorität und Befugnisse in einem Staat verfügt. Sie ist in der Lage, Entscheidungen in unterschiedlichen Bereichen zu treffen und durchzusetzen. Die Zentralgewalt kann eine Regierung oder ein politisches Zentrum sein, das über legislative, exekutive und/oder judikative Gewalten verfügt. In einer föderalen Struktur kann die Zentralgewalt auch als übergeordnete Instanz gegenüber den teilautonomen Gliedstaaten fungieren. Die Zentralgewalt ist für die Aufrechterhaltung von Rechts- und Ordnungssystemen sowie die Wahrung der Souveränität und territorialen Integrität des Staates zuständig.

Beispielsatz: Die Zentralgewalt der Regierung sorgt dafür, dass die Gesetze im ganzen Land einheitlich angewendet werden.

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