Zeugenaussage


Eine Worttrennung gefunden

Zeu · gen · aus · sa · ge

Das Wort Zeu­gen­aus­sa­ge besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zeu­gen­aus­sa­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zeu­gen­aus­sa­ge" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die „Zeugenaussage“ ist die Schilderung von Tatsachen durch eine Person, die als Zeuge in einem rechtlichen Kontext auftritt. Dabei berichtet der Zeuge von Beobachtungen, die er persönlich gemacht hat, um als Beweismittel in einem Gerichtsverfahren zu dienen. Das Wort setzt sich aus „Zeuge“ (jemand, der etwas gesehen oder erlebt hat) und „Aussage“ (die Formulierung oder Erklärung zu einem Sachverhalt) zusammen. Es spielt eine zentrale Rolle im Straf- und Zivilrecht, da die Glaubwürdigkeit und Konsistenz der Aussage entscheidend für den Ausgang des Verfahrens sein können.

Beispielsatz: Die Zeugin gab eine aussagekräftige Zeugenaussage vor dem Gericht ab.

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