Zeugenbänke


Eine Worttrennung gefunden

Zeu · gen · bän · ke

Das Wort Zeu­gen­bän­ke besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zeu­gen­bän­ke trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zeu­gen­bän­ke" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Zeugenbänke sind Sitzgelegenheiten in Gerichtsverhandlungen, auf denen Zeugen Platz nehmen, um ihre Aussagen zu machen. Der Begriff setzt sich aus "Zeugen" (Personen, die im Verfahren Auskunft geben) und "Bänke" (Sitzmöbel) zusammen. Es handelt sich um den Plural von "Zeugenbank", der in der Regel in Gerichtssälen zu finden ist. Zeugenbänke sind oftmals in unmittelbarer Nähe zum Richtertisch platziert, damit die Zeugen gut hörbar sowie sichtbar sind, während sie ihre Aussagen machen. Sie dienen nicht nur der Funktionalität, sondern tragen auch zur formellen Atmosphäre eines Gerichtsverfahrens bei.

Beispielsatz: Die Zeugenbänke im Gerichtssaal waren bis auf den letzten Platz besetzt.

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