Zeugenverhör


Eine Worttrennung gefunden

Zeu · gen · ver · hör

Das Wort Zeu­gen­ver­hör besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zeu­gen­ver­hör trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zeu­gen­ver­hör" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Zeugenverhör“ bezeichnet die rechtliche Anhörung oder Befragung von Zeugen in einem Gerichtsverfahren. Es setzt sich aus den Hauptbestandteilen „Zeugen“, dem Plural von „Zeuge“, was eine Person bedeutet, die relevante Informationen zu einem bestimmten Fall hat, und „Verhör“, was die systematische Befragung einer Person bezeichnet. Ziel des Zeugenverhörs ist es, Tatsachen zu klären und die Aussagen der Zeugen zu überprüfen, um die Wahrheit im Rahmen eines Prozesses zu ermitteln. Es spielt eine zentrale Rolle in der Wahrheitsfindung und der Beweisaufnahme im Straf- oder Zivilrecht.

Beispielsatz: Das Zeugenverhör war entscheidend für die Aufklärung des Falls.

Vorheriger Eintrag: Zeugenvereidigung
Nächster Eintrag: Zeugenverhöre

 

Zufällige Wörter: achthundertsiebenunddreißigster gehaltreichstem Mißbrauches pfundschwere Schonfrist