Zeugnisverweigerungsrecht


Eine Worttrennung gefunden

Zeug · nis · ver · wei · ge · rungs · recht

Das Wort Zeug­nis­ver­wei­ge­rungs­recht besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zeug­nis­ver­wei­ge­rungs­recht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zeug­nis­ver­wei­ge­rungs­recht" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Zeugnisverweigerungsrecht ist ein Recht, das es einer Person ermöglicht, die Aussage vor Gericht zu verweigern, wenn sie sich dadurch selbst belasten würde. Es dient dazu, das Recht auf Selbstbelastungsfreiheit zu gewährleisten und sicherzustellen, dass niemand gezwungen wird, sich durch seine Aussage strafrechtlich selbst zu belasten. Das Zeugnisverweigerungsrecht gilt in verschiedenen Situationen, zum Beispiel für Ehegatten, bestimmte Verwandte oder Berufsgeheimnisträger wie Ärzte oder Anwälte. Es ermöglicht ihnen, sich von der Verpflichtung zur Zeugenaussage zu befreien und somit ihre persönlichen Rechte zu wahren.

Beispielsatz: Das Zeugnisverweigerungsrecht schützt die Vertraulichkeit von Informationen zwischen bestimmten Personen.

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