Zinsabschlagsteuer


Eine Worttrennung gefunden

Zins · ab · schlag · steu · er

Das Wort Zins­ab­schlag­steu­er besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zins­ab­schlag­steu­er trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zins­ab­schlag­steu­er" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Zinsabschlagsteuer ist eine Steuer, die auf Zinsen von Kapitalerträgen erhoben wird. Sie wird direkt vom Kreditinstitut einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Diese Form der Steuer soll sicherstellen, dass Kapitalerträge besteuert werden, bevor sie dem Steuerpflichtigen ausgezahlt werden. Der Begriff setzt sich aus „Zins“, dem Ertrag aus Geldanlagen, und „Abschlagsteuer“, einer Steuerart, zusammen. In Deutschland ist die Zinsabschlagsteuer Teil des Kapitalertragsteuer-Regimes und betrifft sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen, die Einkünfte aus Zinsen erzielen.

Beispielsatz: Die Zinsabschlagsteuer wird auf Erträge aus Kapitalanlagen erhoben, um die steuerlichen Verpflichtungen zu regulieren.

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