Zinssteuer


Eine Worttrennung gefunden

Zins · steu · er

Das Wort Zins­steu­er besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zins­steu­er trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zins­steu­er" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Zinssteuer bezeichnet eine Steuer, die auf Zinserträge erhoben wird. Diese Erträge entstehen beispielsweise aus Sparanlagen, Festgeldkonten oder Anleihen, wo Kapitalgeber für das zur Verfügung gestellte Geld eine Vergütung in Form von Zinsen erhalten. Die Zinssteuer ist in vielen Ländern Teil der Einkommensteuer und unterliegt bestimmten Freibeträgen oder Regelungen. In Deutschland wird sie im Rahmen der Abgeltungsteuer behandelt, die eine pauschale Besteuerung von Kapitalerträgen vorsieht. Klassen- oder Grundsteuern sind hiervon zu unterscheiden, da sie sich auf Immobilien oder Grundbesitz beziehen.

Beispielsatz: Die Zinssteuer belastet die Erträge aus Kapitalanlagen und beeinflusst die Gesamtversteuerung des Einkommens.

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