Zinsurteil


Eine Worttrennung gefunden

Zins · ur · teil

Das Wort Zins­ur­teil besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zins­ur­teil trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zins­ur­teil" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Zinsurteil bezeichnet ein gerichtliches Urteil, das sich mit der Höhe von Zinsen oder der Berechnung von Zinsen in einem bestimmten Rechtsfall beschäftigt. Es kann sowohl Entscheidungen über die Festsetzung von Zinsen bei Krediten als auch über Rückerstattungen von zu viel gezahlten Zinsen umfassen. Der Begriff setzt sich aus den Worten "Zins", was den Ertrag aus einer Geldanlage oder die Kosten eines Kredits bedeutet, und "Urteil" zusammen, das eine richterliche Entscheidung kennzeichnet. Zinsurteile sind besonders relevant im Finanz- und Wirtschaftsrecht.

Beispielsatz: Das Zinsurteil des Gerichts könnte weitreichende Auswirkungen auf zukünftige Kreditverträge haben.

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