Zivilprozeßrecht


Eine Worttrennung gefunden

Zi · vil · pro · zeß · recht

Das Wort Zi­vil­pro­zeß­recht besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zi­vil­pro­zeß­recht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zi­vil­pro­zeß­recht" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Zivilprozeßrecht bezeichnet den Bereich des Rechts, der die Regeln und Verfahren für die Durchführung von Zivilverfahren in Gerichten regelt. Es umfasst die gesetzlichen Bestimmungen, die die Einleitung, Durchführung und den Abschluss von Zivilklagen betreffen, einschließlich der Rechte und Pflichten der Parteien. Der Begriff setzt sich aus „Zivil“ (im Sinne von Privat- oder Personenrecht) und „Prozeßrecht“ (den Regeln für gerichtliche Verfahren) zusammen. Zivilprozeßrecht ist entscheidend für die Durchsetzung privater Ansprüche und die Klärung von Streitigkeiten zwischen Privatpersonen oder Unternehmen.

Beispielsatz: Das Zivilprozeßrecht regelt die Verfahren zur Durchsetzung privater Ansprüche vor den Zivilgerichten.

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