zivilrechtlicher


Eine Worttrennung gefunden

zi · vil · recht · li · cher

Das Wort zi­vil­recht­li­cher besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort zi­vil­recht­li­cher trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "zi­vil­recht­li­cher" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „zivilrechtlicher“ ist die attributive Form des Adjektivs „zivilrechtlich“. Es beschreibt alles, was im Zusammenhang mit dem Zivilrecht steht, also den Teil des Rechts, der das Verhältnis von Privatpersonen untereinander regelt. Dazu gehören unter anderem Verträge, Schadensersatzansprüche und Familienrechtliche Angelegenheiten. Das Begriffsfeld des Zivilrechts ist entscheidend für das Funktionieren von Rechtsbeziehungen im Alltag, da es die rechtlichen Rahmenbedingungen für private Rechtsgeschäfte und Streitigkeiten schafft. „Zivilrechtlicher“ wird häufig in juristischen Kontexten verwendet, etwa in Kombination mit Begriffen wie „Streitigkeiten“ oder „Haftung“.

Beispielsatz: Der zivilrechtliche Streit zwischen den beiden Parteien wurde schließlich vor Gericht geklärt.

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