Zivilsachen


Eine Worttrennung gefunden

Zi · vil · sa · chen

Das Wort Zi­vil­sa­chen besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zi­vil­sa­chen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zi­vil­sa­chen" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Zivilsachen beziehen sich auf Rechtsstreitigkeiten zwischen Privatpersonen oder juristischen Personen, die vor Zivilgerichten ausgetragen werden. Dabei geht es um Streitigkeiten in den Bereichen des Zivilrechts wie Vertragsrecht, Schadensersatzrecht, Familienrecht oder Erbrecht. Zivilsachen können sowohl Klagen als auch Anträge auf einstweilige Verfügungen oder Vollstreckungsmaßnahmen beinhalten. In der Grundform bleibt das Wort "Zivilsachen" unverändert, jedoch variiert es je nach Kontext, beispielsweise in Kasus oder Numerus, wie in "der Zivilsache" oder "mehrere Zivilsachen".

Beispielsatz: In der heutigen Verhandlung wurden mehrere Zivilsachen vor dem Gericht behandelt.

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