Zollhinterziehung


Eine Worttrennung gefunden

Zoll · hin · ter · zie · hung

Das Wort Zoll­hin­ter­zie­hung besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zoll­hin­ter­zie­hung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zoll­hin­ter­zie­hung" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Zollhinterziehung bezeichnet das absichtliche Unterlassen oder Falschangaben bei der Zollanmeldung, um Zollgebühren oder -steuern zu umgehen. Dies kann sowohl durch das Verschweigen von Waren, das Herunterspielen des Warenwerts als auch durch falsche Angaben zur Herkunft der Waren geschehen. Die Handlung ist illegal und wird von den Zollbehörden verfolgt. Die Konsequenzen reichen von Geldstrafen bis hin zu strafrechtlichen Verfolgungen. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern "Zoll" (staatliche Abgaben auf Einfuhrwaren) und "Hinterziehung" (das absichtliche Vorenthalten von vorgeschriebenen Zahlungen) zusammen.

Beispielsatz: Die Zollhinterziehung wurde bei der Kontrolle eines Frachtschiffes entdeckt.

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