zugebilligte


Eine Worttrennung gefunden

zu · ge · bil · lig · te

Das Wort zu­ge­bil­lig­te besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort zu­ge­bil­lig­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "zu­ge­bil­lig­te" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Zugebilligte" ist die Partizip-Perfekt-Form des Verbs "zugo billigen". Es bezeichnet etwas, das anerkannt oder gewährt wurde. In rechtlichen oder administrativen Kontexten wird häufig von "zubeilligten Ansprüchen" oder "Zugeständnissen" gesprochen, die einer Person oder einer Gruppe zugesprochen wurden. Die Form impliziert, dass eine Zustimmung oder ein Recht auf etwas erteilt wurde, meist nach einer Prüfung oder Diskussion. Es trägt den Charakter von etwas, das offiziell und formell anerkannt wurde.

Beispielsatz: Die zuständige Behörde hat ihm die zugebilligte Unterstützung endlich ausgezahlt.

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