zugebilligten


Eine Worttrennung gefunden

zu · ge · bil · lig · ten

Das Wort zu­ge­bil­lig­ten besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort zu­ge­bil­lig­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "zu­ge­bil­lig­ten" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „zugebilligten“ ist die Partizip II-Form (Vergangenheitsform) des Verbs „zube billigen“. Es beschreibt den Vorgang, jemandem etwas offiziell zuzugestehen oder anzuerkennen, oft in rechtlichen oder finanziellen Kontexten. Im übertragenen Sinne bedeutet es, etwas zu erlauben oder zu genehmigen. Die Verwendung in der Vergangenheit deutet darauf hin, dass die Anerkennung oder Genehmigung bereits erfolgt ist.

Beispielsatz: Die zugebilligten Mittel werden zur Förderung des Projekts verwendet.

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