zugesprochener


Eine Worttrennung gefunden

zu · ge · spro · che · ner

Das Wort zu­ge­spro­che­ner besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort zu­ge­spro­che­ner trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "zu­ge­spro­che­ner" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Zugesprochener" ist das Partizip II des Verbs "z zusprechen" und wird oft als Adjektiv verwendet. Es beschreibt etwas, das einer Person zugesprochen oder zugeordnet wurde, etwa in rechtlichen oder sozialen Kontexten. Beispielsweise kann es sich auf das Recht oder die Berechtigung beziehen, die einer Person in einer bestimmten Situation zugestanden wird. In der Verwendung wird häufig deutlich, dass eine Art von Bestätigung, Anerkennung oder Auszeichnung damit verbunden ist. Das Wort impliziert also eine formelle Zuweisung oder Zuerkennung.

Beispielsatz: Der zugesprochene Preis fand große Anerkennung bei den Teilnehmern der Auktion.

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