zurechnungsfähiger


Eine Worttrennung gefunden

zu · rech · nungs ·· hi · ger

Das Wort zu­rech­nungs­fä­hi­ger besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort zu­rech­nungs­fä­hi­ger trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "zu­rech­nungs­fä­hi­ger" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "zurechnungsfähiger" ist die steigernde Form des Adjektivs "zurechnungsfähig". Es beschreibt die Fähigkeit einer Person, für ihre Handlungen Verantwortung zu übernehmen und diese rational zu beurteilen. Zurechnungsfähige Personen sind in der Lage, die Folgen ihres Verhaltens zu erkennen und entsprechend zu handeln. In rechtlichen Kontexten wird dieser Begriff oft verwendet, um zu bestimmen, ob jemand für seine Taten zur Verantwortung gezogen werden kann. Die Steigerung verweist darauf, dass im Vergleich zu anderen, die in ihrer Zurechnungsfähigkeit eingeschränkt sein könnten, eine höhere Fähigkeit zur Selbstkontrolle und Entscheidungskraft vorhanden ist.

Beispielsatz: Der Angeklagte wurde als zurechnungsfähig eingestuft, was eine strafrechtliche Verurteilung nach sich zog.

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