Öffentlichkeitsbeteiligung


Eine Worttrennung gefunden

Öf · fent · lich · keits · be · tei · li · gung

Das Wort Öf­fent­lich­keits­be­tei­li­gung besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Öf­fent­lich­keits­be­tei­li­gung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Öf­fent­lich­keits­be­tei­li­gung" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Öffentlichkeitsbeteiligung bezeichnet die Einbindung der Bevölkerung in politische Entscheidungsprozesse. Ziel ist es, Bürgern die Möglichkeit zu geben, ihre Meinungen und Anliegen einzubringen und somit demokratische Prozesse zu stärken. Die Öffentlichkeitsbeteiligung kann auf verschiedenen Ebenen stattfinden, beispielsweise durch Informationsveranstaltungen, Beteiligungsforen oder Online-Plattformen. Dabei können Bürger ihre Ideen, Anregungen oder Bedenken äußern und somit zur Gestaltung von Entscheidungen beitragen. Durch die Öffentlichkeitsbeteiligung soll Transparenz, Vertrauen und Akzeptanz geschaffen werden, um die Qualität von Entscheidungen zu verbessern und sozialen Ausgleich zu fördern.

Beispielsatz: Die Öffentlichkeitsbeteiligung spielt eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung von kommunalen Projekten.

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