Öffnungsklausel


Eine Worttrennung gefunden

Öff · nungs · klau · sel

Das Wort Öff­nungs­klau­sel besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Öff­nungs­klau­sel trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Öff­nungs­klau­sel" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Öffnungsklausel ist eine Regelung oder Bestimmung, die in einem Vertrag, Gesetz oder einer Vereinbarung enthalten ist und es den Vertragsparteien ermöglicht, von den festgelegten Bedingungen abzuweichen oder diese zu modifizieren. Die Öffnungsklausel eröffnet somit einen Spielraum für individuelle Anpassungen und ermöglicht eine flexible Handhabung des Vertragsinhalts. Durch die Öffnungsklausel wird eine gewisse Freiheit gewährt, um auf spezifische Umstände oder Einzelfälle einzugehen und somit eine maßgeschneiderte Lösung zu finden.

Beispielsatz: Die Öffnungsklausel erlaubt es den Vertragsparteien, unter bestimmten Bedingungen Anpassungen vorzunehmen.

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