Übeltat


Eine Worttrennung gefunden

Übel · tat

Das Wort Übel­tat besteht aus 2 Silben.

Wieso sollte man das Wort Übel­tat trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Übel­tat" 1 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Übeltat bezeichnet eine Handlung, die moralisch verwerflich oder gesetzeswidrig ist. Dabei handelt es sich um ein Substantiv in der Grundform. Eine Übeltat kann verschiedene Formen annehmen, wie beispielsweise Diebstahl, Betrug, Körperverletzung oder Mord. Es handelt sich um eine negativ konnotierte Handlung, die oft die Rechte, das Eigentum oder das Wohlergehen anderer Menschen verletzt. Übeltaten werden in der Regel von der Gesellschaft verurteilt und können je nach Schweregrad rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Beispielsatz: Die Polizei klärte die Übeltat schnell auf und fand den Täter.

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