Übeltäterin


Eine Worttrennung gefunden

Übel ·· te · rin

Das Wort Übel­tä­te­rin besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Übel­tä­te­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Übel­tä­te­rin" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Übeltäterin ist eine weibliche Person, die absichtlich böse Handlungen oder Vergehen begeht. Das Wort "Übeltäterin" ist in der Grundform und bezeichnet eine Frau, die für ihr Fehlverhalten oder ihre kriminellen Taten verantwortlich ist. Diese Person hat sich bewusst dazu entschieden, gegen Gesetze oder moralische Prinzipien zu verstoßen und anderen Menschen Schaden zuzufügen. Die Bezeichnung "Übeltäterin" kann für verschiedene Arten von Straftaten oder Fehlverhalten verwendet werden, je nachdem, um welches konkrete Vergehen es sich handelt.

Beispielsatz: Die Übeltäterin wurde schnell gefasst und vor Gericht gestellt.

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