Übernahmerecht


Eine Worttrennung gefunden

Über · nah · me · recht

Das Wort Über­nah­me­recht besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Über­nah­me­recht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Über­nah­me­recht" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Übernahmerecht bezeichnet das rechtliche Regelwerk, das die Bedingungen und Verfahren für Unternehmensübernahmen regelt. Es umfasst Vorschriften zu Angeboten, Informationspflichten und den Rechten von Aktionären und Gläubigern. Die Begrifflichkeit setzt sich aus den Wörtern „Übernahme“ und „Recht“ zusammen. „Übernahme“ stemmt sich von „übernehmen“, also die Kontrolle oder den Besitz eines Unternehmens zu erlangen. Das Übernahmerecht ist besonders relevant im Rahmen von Fusionen und Übernahmen (M&A) und dient dem Schutz der Interessen aller Beteiligten sowie der Sicherstellung fairer Wettbewerbskriterien.

Beispielsatz: Das Übernahmerecht regelt die Bedingungen, unter denen ein Unternehmen ein anderes übernehmen kann.

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