Öffnungsklauseln


Eine Worttrennung gefunden

Öff · nungs · klau · seln

Das Wort Öff­nungs­klau­seln besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Öff­nungs­klau­seln trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Öff­nungs­klau­seln" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Öffnungsklauseln sind Regelungen in Verträgen oder Gesetzen, die es ermöglichen, unter bestimmten Bedingungen von festgelegten Bestimmungen abzuweichen oder Anpassungen vorzunehmen. Der Begriff setzt sich aus „Öffnung“ und „Klauseln“ zusammen, wobei „Öffnung“ hier nicht im wörtlichen Sinn verstanden werden sollte, sondern als Möglichkeit bezeichnet wird, Flexibilität zu schaffen. Oft finden Öffnungsklauseln Anwendung in internationalen Verträgen oder rechtlichen Rahmenbedingungen, um den Beteiligten Spielraum bei der Ausgestaltung ihrer Vereinbarungen zu geben. Diese Klauseln sind wichtig, um auf sich verändernde Umstände reagieren zu können.

Beispielsatz: Die neuen Verträge enthalten spezifische Öffnungsklauseln, die Anpassungen an veränderte Marktbedingungen ermöglichen.

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