Übereignung


Eine Worttrennung gefunden

Über · eig · nung

Das Wort Über­eig­nung besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Über­eig­nung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Über­eig­nung" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Übereignung bezeichnet den rechtlichen Akt, durch den das Eigentum an einer Sache von einem Eigentümer auf einen neuen Besitzer übertragen wird. Sie ist ein zentrales Konzept im deutschen Sachenrecht und spielt eine wesentliche Rolle im Kaufrecht. Die Übereignung erfolgt in der Regel durch einen Vertrag, der die Einigung über den Eigentumsübergang und die Übergabe der betreffenden Sache umfasst. In der Praxis ist es wichtig, dass sowohl die Einigung als auch die tatsächliche Übergabe stattfinden, um die Übereignung rechtsgültig zu machen.

Beispielsatz: Die Übereignung des Grundstücks erfolgte nach dem Notarvertrag.

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