Abbruchgenehmigung


Eine Worttrennung gefunden

Ab · bruch · ge · neh · mi · gung

Das Wort Ab­bruch­ge­neh­mi­gung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­bruch­ge­neh­mi­gung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­bruch­ge­neh­mi­gung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Abbruchgenehmigung“ setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen: „Abbruch“, „Genehmigung“ und der Verbindung der beiden. „Abbruch“ bezeichnet das Niederreißen oder Zerstören eines Bauwerks, während „Genehmigung“ die offizielle Erlaubnis von zuständigen Behörden bedeutet. Zusammen beschreibt die Abbruchgenehmigung das Dokument oder die Erlaubnis, die erforderlich ist, um einen Bau oder eine Struktur legal abzubrechen. Diese Genehmigung ist in der Regel an bestimmte Auflagen geknüpft und dient der Sicherstellung der Einhaltung von Bauvorschriften sowie des Umweltschutzes.

Beispielsatz: Die Abbruchgenehmigung für das alte Gebäude wurde endlich erteilt.

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