Abbruchgenehmigungen


Eine Worttrennung gefunden

Ab · bruch · ge · neh · mi · gun · gen

Das Wort Ab­bruch­ge­neh­mi­gun­gen besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­bruch­ge­neh­mi­gun­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­bruch­ge­neh­mi­gun­gen" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Abbruchgenehmigungen sind offizielle Erlaubnisse, die von zuständigen Behörden erteilt werden, um einen Abriss von Gebäuden oder anderen Konstruktionen durchzuführen. Die Pluralform des Substantivs „Abbruchgenehmigung“ weist darauf hin, dass es sich um mehrere dieser Erlaubnisse handelt. Solche Genehmigungen sind notwendig, um sicherzustellen, dass der Abriss unter Berücksichtigung von Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften erfolgt. In vielen Ländern müssen die Abbruchgenehmigungen auch die Genehmigung für die Entsorgung von Baumaterialien und die Berücksichtigung von denkmalgeschützten Objekten beinhalten.

Beispielsatz: Die Stadtverwaltung hat die Abbruchgenehmigungen für das alte Gebäude erteilt.

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