abdingbares


Eine Worttrennung gefunden

ab · ding · ba · res

Das Wort ab­ding­ba­res besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort ab­ding­ba­res trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ab­ding­ba­res" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Abdingbares“ ist das Adjektiv „abdingbar“ in der flektierten Form. Es beschreibt eine Eigenschaft oder Regelung, die vertraglich oder durch Vereinbarung aufgehoben oder verändert werden kann. Abdingbare Bestimmungen sind nicht zwingend und ermöglichen den Parteien, individuelle Lösungen zu finden, die von gesetzlichen Vorgaben abweichen können. Diese Flexibilität ist besonders im Vertragsrecht von Bedeutung, da sie den Beteiligten Spielraum für Anpassungen bietet, sofern dies vereinbart wird.

Beispielsatz: In einem Vertrag können bestimmte Regelungen als abdingbar angesehen werden, wenn die Parteien dies ausdrücklich vereinbaren.

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