Abdingbarkeit


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ding · bar · keit

Das Wort Ab­ding­bar­keit besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ding­bar­keit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ding­bar­keit" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Abdingbarkeit beschreibt die Fähigkeit oder Möglichkeit, von bestimmten Regelungen, Vereinbarungen oder rechtlichen Verpflichtungen abzuweichen oder diese zu ändern. Das Wort leitet sich vom Verb abdingbar ab, welches besagt, dass etwas durch Vereinbarung oderEinverständnis der beteiligten Parteien modifiziert oder aufgehoben werden kann. Abdingbarkeit ist oft ein wichtiges Konzept im Vertragsrecht, da sie es den Parteien ermöglicht, individuelle Anpassungen an standardisierten Regelungen vorzunehmen, solange beide Seiten zustimmen.

Beispielsatz: Die Abdingbarkeit von Vertragsklauseln ermöglicht es den Parteien, individuelle Vereinbarungen zu treffen.

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