Aberkennungsverfahren


Eine Worttrennung gefunden

Ab · er · ken · nungs · ver · fah · ren

Das Wort Ab­er­ken­nungs­ver­fah­ren besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­er­ken­nungs­ver­fah­ren trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­er­ken­nungs­ver­fah­ren" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Aberkennungsverfahren" beschreibt einen juristischen Prozess, bei dem eine bestehende Rechtsposition oder ein Status einer Person oder Institution aberkannt wird. Dabei handelt es sich um die Ablehnung oder den Widerruf einer Anerkennung, Auszeichnung, Lizenz oder einer ähnlichen Berechtigung. Durch das Aberkennungsverfahren wird der betreffenden Person oder Institution ein privates oder berufliches Recht entzogen. Das Wort ist in der Grundform.

Beispielsatz: Im Rahmen des Aberkennungsverfahrens wurde die vorherige Entscheidung des Gerichts angefochten.

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