Aberkennungsverfahrens


Eine Worttrennung gefunden

Ab · er · ken · nungs · ver · fah · rens

Das Wort Ab­er­ken­nungs­ver­fah­rens besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­er­ken­nungs­ver­fah­rens trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­er­ken­nungs­ver­fah­rens" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Aberkennungsverfahrens" ist die Genitiv- oder Pluralform des Begriffs "Aberkennungsverfahren". Ein Aberkennungsverfahren bezieht sich auf einen rechtlichen Prozess, in dem die Gültigkeit oder Rechtmäßigkeit einer bestimmten Anerkennung, Lizenz oder Genehmigung angefochten oder widerrufen wird. Solche Verfahren kommen häufig in rechtlichen, verwaltungsrechtlichen oder sozialrechtlichen Kontexten vor, etwa bei der Aberkennung von Sozialleistungen oder bestimmten Rechten. Die Verfahren zielen darauf ab, Missverständnisse zu klären und rechtliche Entscheidungen zu überprüfen.

Beispielsatz: Das Aberkennungsverfahren wurde eingeleitet, um die rechtliche Grundlage der zuvor erlangten Genehmigung zu überprüfen.

Vorheriger Eintrag: Aberkennungsverfahren
Nächster Eintrag: abermal

 

Zufällige Wörter: abwerbenden müssten Rottenburg Stammgut Stimmsolistin