Abfertigungsanspruch


Eine Worttrennung gefunden

Ab · fer · ti · gungs · an · spruch

Das Wort Ab­fer­ti­gungs­an­spruch besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­fer­ti­gungs­an­spruch trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­fer­ti­gungs­an­spruch" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff „Abfertigungsanspruch“ bezeichnet das Recht eines Arbeitnehmers auf eine Abfertigung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Diese Leistung wird häufig in Form einer einmaligen Zahlung gewährt, die auf der Dauer der Beschäftigung und dem zuletzt erzielten Einkommen basiert. Der Anspruch kann in verschiedenen gesetzlichen Regelungen oder Tarifverträgen verankert sein. Das Wort setzt sich aus den Elementen „Abfertigung“, was die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses und die damit verbundenen finanziellen Leistungen beschreibt, und „Anspruch“, was das Recht auf diese Leistungen signalisiert, zusammen.

Beispielsatz: Der Abfertigungsanspruch des Mitarbeiters wurde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berechnet.

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