Abfertigungsansprüche


Eine Worttrennung gefunden

Ab · fer · ti · gungs · an · sprü · che

Das Wort Ab­fer­ti­gungs­an­sprü­che besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­fer­ti­gungs­an­sprü­che trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­fer­ti­gungs­an­sprü­che" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Abfertigungsansprüche sind Forderungen, die ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat. Sie entstehen beispielsweise bei Kündigung oder auch bei einer betriebsbedingten Entlassung. Diese Ansprüche umfassen in der Regel die Auszahlung von Urlaubs- und Überstundenvergütungen sowie eine Abfindung bei längerer Betriebszugehörigkeit. Abfertigungsansprüche können sowohl in Form einer einmaligen Zahlung als auch in Form einer monatlichen Rente ausbezahlt werden. Sie dienen dazu, den Arbeitnehmer finanziell abzusichern und ihm eine gewisse finanzielle Unterstützung beim Ausscheiden aus dem Unternehmen zu gewähren.

Beispielsatz: Die Abfertigungsansprüche der Mitarbeiter müssen gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen sorgfältig geprüft werden.

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