Abfindungsansprüchen


Eine Worttrennung gefunden

Ab · fin · dungs · an · sprü · chen

Das Wort Ab­fin­dungs­an­sprü­chen besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­fin­dungs­an­sprü­chen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­fin­dungs­an­sprü­chen" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Abfindungsansprüchen" bezeichnet finanzielle Ansprüche, die eine Person, oft im Rahmen von Arbeitsverhältnissen oder Vertragskündigungen, auf eine Abfindung hat. In dieser Form handelt es sich um den Plural des Substantivs "Abfindungsanspruch", was einen rechtlichen Anspruch auf eine Entschädigung bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses beschreibt. Diese Ansprüche können aus individuellen Vereinbarungen, Tarifverträgen oder gesetzlichen Regelungen resultieren. "Abfindungsansprüche" bezieht sich somit auf mehrere solcher Forderungen, die von betroffenen Arbeitnehmern geltend gemacht werden können.

Beispielsatz: Die Mitarbeiter sind über ihre Abfindungsansprüche informiert worden.

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